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Gesundheitswesen

Patienten · Stammdaten, sensible Daten und Einwilligung

Die Seite Patienten ist die administrative Stammdatenverwaltung der Menschen, die die Praxis betreut, mit der Ansicht Patient 360. Hier fügen Sie Kennungen hinzu, ohne die Nummer offenzulegen, erfassen und widerrufen Einwilligungen je Zweck und Kanal, hinterlegen Ausweisdokument und gesetzliche Vertretung verschlüsselt und steuern die Dokumenten-Checkliste. Jeder Zugriff auf sensible Daten wird protokolliert.

Öffnen Sie Gesundheitswesen und dann Patienten. Erscheint das Menü Gesundheitswesen nicht, ist das Branchenmodul noch nicht eingeschaltet: Bitten Sie eine Administratorin, es unter Einstellungen, in Verticals zu aktivieren.

Eine Patientin anlegen

  1. Klicken Sie auf Neue Patientin.
  2. Füllen Sie den Namen aus. Es ist das einzige Pflichtfeld.
  3. Füllen Sie Geburtsdatum und Geschlecht aus, sofern Sie diese Angaben bereits haben.
  4. Klicken Sie auf Speichern. Die Patientin erscheint nun mit ihrem Status in der Liste.
  5. Klicken Sie in der Zeile der Patientin auf 360 öffnen, um alles Weitere zu sehen und zu vervollständigen.

Kennungen, ohne die Nummer offenzulegen

Innerhalb von Patient 360 gibt es den Abschnitt Kennungen. Sie geben das System an, zum Beispiel Ausweisnummer oder den Namen der Versichertenkarte, sowie den Wert. Beim Speichern hinterlegt das System eine blinde Form des Werts: Es kann nach exakter Übereinstimmung suchen, hält den Wert aber nicht lesbar vor. Deshalb zeigt die Liste der Kennungen das System und niemals den Wert zurück, auch nicht der Person, die ihn erfasst hat.

Sensible Daten und die Schaltfläche Aufdecken

Der Abschnitt Sensible Daten enthält Ausweisdokument und gesetzliche Vertretung. Diese beiden Felder sind verschlüsselt und erscheinen nicht standardmäßig: Die Seite zeigt nur, dass etwas hinterlegt ist. Um es zu sehen, klicken Sie auf Aufdecken. Das System fragt nach dem Zweck der Einsicht, entschlüsselt und gibt den Wert zurück und schreibt zugleich einen Zugriffseintrag mit der lesenden Person, der Patientin, dem erklärten Zweck und der Angabe, ob es ein Notfallzugriff war.

Dieser Eintrag kann weder geändert noch gelöscht werden. Er existiert genau dafür, die Frage zu beantworten, die in einer Prüfung oder bei einer Anfrage der betroffenen Person auftaucht: Wer hat meine Daten gesehen, wann und wozu.

💡 Wenn Sie nur bestätigen müssen, dass das Dokument vorhanden ist, klicken Sie nicht auf Aufdecken. Jede Aufdeckung wird zu einer dauerhaften Zeile im Zugriffsprotokoll.

Einwilligung: das Gate für den Versand

Der Abschnitt Einwilligung erfasst die Erlaubnis der Patientin je Paar aus Zweck und Kanal. Die verfügbaren Zwecke sind Versorgungskoordination, transaktionale Terminkommunikation, Finanzen und Inkasso, Versorgungsprogramm, Präventionskontakt, Marketing, Forschung, Telemedizin und Weitergabe an Dritte. Die Kanäle sind E-Mail, SMS, WhatsApp, Anruf, Push und Post.

  1. Wählen Sie den Zweck.
  2. Wählen Sie den Kanal.
  3. Klicken Sie auf Erlauben, um die Einwilligung zu erfassen, oder auf Widerrufen, um das Opt-out zu erfassen.
  4. Die Liste zeigt das Paar nun mit dem aktuellen Status.

Der wichtigste Unterschied: Transaktionale Zwecke, die an die Versorgung oder an eine bereits beauftragte Leistung gebunden sind, brauchen keine ausdrückliche Einwilligung, um zu funktionieren. Marketing, Forschung und Weitergabe an Dritte brauchen sie. Das Opt-out dagegen gilt für alles. Hat die Patientin dieses Paar aus Zweck und Kanal widerrufen, wird der Versand blockiert, auch wenn er transaktional ist und auch wenn die Nachricht dringend ist.

Die Einwilligung ist kein Hinweis in der Oberfläche. Sie wird im Moment des Versands geprüft, was bedeutet, dass eine Kampagne, eine Erinnerung oder ein Recall an widerrufende Personen schlicht nicht hinausgeht.

Example: Ana Ribeiro erteilt die Einwilligung für Terminerinnerungen per SMS und für Präventionskontakt per E-Mail, widerruft aber Marketing über WhatsApp. Sie erhält weiterhin die Erinnerung an den Termin am Donnerstag und kann in einen Präventions-Recall per E-Mail aufgenommen werden. Die Jahresendkampagne über WhatsApp erreicht sie nicht, und die Vorschau des Recalls zählt sie in diesem Kanal als nicht kontaktierbar.

Dokumenten-Checkliste

Ebenfalls in Patient 360 verfolgt die Dokumenten-Checkliste, was die Praxis von jeder Patientin verlangt, zum Beispiel Ausweis oder Versichertenkarte. Sie fügen den Eintrag hinzu, markieren ihn beim Eingang als erhalten und genehmigen oder lehnen ihn danach ab. Die Zustände sind Ausstehend, Erhalten, Genehmigt, Abgelehnt und Abgelaufen, und die Zusammenfassung weist aus, wie viele Pflichteinträge noch fehlen.

Die Datei selbst wird nicht in dieser Checkliste gespeichert. Sie verweist auf den Anhang, der bereits ins CRM hochgeladen wurde, was zwei Kopien desselben Dokuments an verschiedenen Orten vermeidet.

Häufige Fragen

  • Kann ich die Nummer der Kennung später einsehen? Nein. Der Wert wird gerade deshalb blind hinterlegt, damit er nicht zurückgelesen werden kann. Brauchen Sie die Nummer, steht sie im physischen Dokument oder im Anhang.
  • Löscht der Widerruf der Einwilligung die Historie? Nein. Der Widerruf wird als neuer Zustand des Paares aus Zweck und Kanal erfasst und gilt beim Versand sofort.
  • Warum zeigt die Seite keine Diagnose und keinen Verlauf? Weil das Branchenmodul per Entwurfsentscheidung administrativ ist. Klinische Informationen bleiben im klinischen System der Einrichtung.
  • Wer darf sensible Daten aufdecken? Wer Zugriff auf die Seite der Patientin hat. Der eigentliche Schutz besteht nicht darin, die Schaltfläche zu verstecken: Er besteht darin, dass jede Aufdeckung mit Namen und Zweck protokolliert wird.

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